Welcher Führerschein ist der Richtige?

Unsere Fahrzeuge und Führerscheinklassen

Erhalten Sie einen Überblick über unsere Fahrzeuge und die Führerscheinklassen, die wir Ihnen anbieten können. Sie sind sich unsicher, welcher Führerschein sich für Ihre Zwecke eignet? Kein Problem, wir beraten Sie gerne rund um Ihren Führerschein. 

Klasse A

Klasse A

Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW.

 

Enthaltene Führerscheine: 

AM, A1, A2

Mindestalter: 

24 Jahre oder 20 Jahre bei vorherigem Besitz Klasse A2 mind. 2 Jahre

Klasse A1

Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

 

Enthaltene Führerscheine: 

AM

Mindestalter: 

16 Jahre

Klasse A2

Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.

 

Enthaltene Führerscheine: 

AM, A1

Mindestalter: 

18 Jahre

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).

 

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

 

Enthaltene Führerscheine: -

Mindestalter:  16 Jahre 

Mofa

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein). Unter die Klasse AM fallende zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist Mobilitätshilfen im Sinne der Mobilitätshilfenverordnung.

 

Enthaltene Führerscheine: -

 

Mindestalter: 

15 Jahre

Klasse B

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

 

Enthaltene Führerscheine: 

AM, L

Mindestalter: 

18 Jahre oder 17 Jahre bei teiln. begleitetes Fahren

Klasse B96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger, mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

 

Enthaltene Führerscheine: -

 

Mindestalter: 

18 Jahre oder 17 Jahre bei teiln. begleitetes Fahren

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg.

 

Enthaltene Führerscheine: -

 

Mindestalter: 

18 Jahre oder 17 Jahre bei teiln. begleitetes Fahren

Klasse C

Klasse C

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

 

Enthaltene Führerscheine: 

C1

Mindestalter: 

21 Jahre

Klasse CE

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg. 

 

Enthaltene Führerscheine: 

BE, C1E, T und DE (sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist).

Mindestalter: 

18 Jahre

Klasse C1E

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

 

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg. 

 

Enthaltene Führerscheine: 

BE, D1E (sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist)

Mindestalter: 

18 Jahre

Klassen L & T

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Enthaltene Führerscheine: -

 

Mindestalter: 

16 Jahre

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (bis 18 Jahre max. 40 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

 

Enthaltene Führerscheine: -

 

Mindestalter: 

16 Jahre

Alle Angaben ohne Gewähr